Gegenemail bleifrei (Bitte Sicherheitsdatenblatt beachten)
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opak (deckend)
- Brenntemperatur zwischen 780 und 850 °C
- bleifrei
- für Kupfer, Silber, Gold und Eisen
- Farbabweichungen sind auf unterschiedlichen Materialien sowie bei unterschiedlichen Brenntemperaturen möglich
- Dose: ca. 45 g
Gegenemail opak ist ein deckendes Email zum flächigen Auftragen auf Metalluntergründen. Das Gegenemail wird auf die Rückseite der Metallträger aufgetragen, um ein Verziehen während des Brennens zu vermeiden bzw. zu verringern.
Das Email-Pulver wird mit Sandelholzöl angerührt. Mit einem Pinsel werden flächige Dekore aufgemalt. Nach circa 10 Stunden, wenn das Öl aus der Farbe völlig getrocknet ist, kann das Objekt im Ofen gebrannt werden. Bei vollflächigem Auftrag das Gegenemail-Pulver mit einem Haftmittel anrühren; die Austrocknungszeit verringert sich dadurch auf wenige Minuten.
Unterschied Opak/Transparent-Email
- Beim Opak-Email erkennt man nach dem Brennen keine Metalloberfläche mehr.
- Beim Transparent-Email schimmert der Metallgrund noch deutlich durch.
Brenntemperaturen:
- Die Brenntemperaturen bei Schmuckemail liegen zwischen 800 und 900 °C, dabei wird die Muffel hellrot.
- Die Schmelzzeit beträgt je nach Materialgröße etwa 2 bis 3 Minuten.
- Der Brennvorgang kann jederzeit unterbrochen und beliebig oft wiederholt werden.
Wissenswertes zu Emailpulver, bleihaltig
Da es seit vielen Jahren sehr gute bleifreie Emailpulver (Fritten) gibt, sind bleihaltige Pulver und Farben nur noch für spezielle Anwendungen und gewerbsmäßige Verwender unter hohen Auflagen erhältlich.
Bei uns erhalten Sie daher ausschließlich bleifreie Emailpulver!
Innerhalb der EU ist der Verkauf und die Verwendung von bleihaltigem Emailpulver nicht grundsätzlich verboten, allerdings unterliegt es strengen Regelungen und Beschränkungen, insbesondere im Hinblick auf den Schutz von Gesundheit und Umwelt. Die wichtigsten Punkte dazu sind:
REACH-Verordnung (EG Nr. 1907/2006)
- Blei und bleihaltige Verbindungen sind als besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) gelistet und unterliegen Beschränkungen.
- Produkte, die Blei enthalten, dürfen nicht verkauft werden, wenn sie die menschliche Gesundheit oder die Umwelt gefährden, es sei denn, es gibt Ausnahmeregelungen oder Genehmigungen.
- Schmuck und Uhren sind Gegenstände, für die solche Fritten erlaubt sind.
Lebensmittelkontaktmaterialien
- Bleihaltige Emaille, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommt, ist besonders stark reguliert. Die EU-Richtlinie 84/500/EWG legt Grenzwerte für Bleiauslaugung fest. Koch- und Brat-Geschirr werden heute grundsätzlich nach EN ISO 4531 geprüft.
- Wenn diese Grenzwerte des LFGB überschritten werden, ist der Verkauf solcher Produkte innerhalb der EU für den Lebensmittelkontakt verboten.
Künstlerische und industrielle Anwendungen
- Es gibt Ausnahmen für bestimmte Anwendungen, z. B. im Kunsthandwerk, in der Restaurierung oder in der industriellen Nutzung, solange Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden.
- In solchen Fällen können nationale Vorschriften oder Genehmigungsverfahren zum Tragen kommen.
Kennzeichnungspflichten
- Bleihaltige Produkte müssen deutlich gekennzeichnet sein, um Verbraucher und Nutzer auf die Risiken aufmerksam zu machen.
Für den Umgang mit bleihaltigen Arbeitsmitteln gilt die TRGS 505
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW):
- Der AGW für Blei liegt bei 0,15 mg/m³ (gemessen als alveolengängiger Staub). Dieser Wert darf nicht überschritten werden.
Ersatzstoffprüfung:
- Es muss geprüft werden, ob Blei durch weniger gefährliche Stoffe ersetzt werden kann (Substitutionsgebot).
Organisatorische Schutzmaßnahmen:
- Begrenzung der Exposition durch Arbeitszeitregelungen.
- Minimierung der Staubfreisetzung, z. B. durch geschlossene Systeme oder Absaugung.
Technische Schutzmaßnahmen:
- Verwendung von Staubabsaugung und Schutzvorrichtungen an Arbeitsplätzen.
- Möglichst staubarme Handhabung des Pulvers.
Persönliche Schutzausrüstung (PSA):
- Tragen von geeigneter Atemschutzmaske (z. B. FFP2 oder FFP3).
- Schutzkleidung, die nach der Arbeit gereinigt werden muss.
Hygienemaßnahmen:
- Verbot von Essen, Trinken und Rauchen am Arbeitsplatz.
- Bereitstellung von Wasch- und Duschmöglichkeiten sowie getrennte Aufbewahrung von Arbeits- und Privatkleidung.
Überwachung und Dokumentation:
- Regelmäßige Messungen zur Kontrolle der Bleiexposition.
- Biologische Überwachung der Beschäftigten (z. B. Bestimmung des Blutbleiwertes).
Unterweisung der Beschäftigten:
- Beschäftigte müssen regelmäßig über die Gefahren und Schutzmaßnahmen beim Arbeiten mit Blei informiert werden.
Ergänzend gilt die TRGS 900
- da sie allgemeine Grenzwerte für Gefahrstoffe am Arbeitsplatz definiert.
Fazit:
Der Verkauf von bleihaltigem Emailpulver ist innerhalb der EU streng reglementiert, aber (noch) nicht völlig verboten. Für spezielle Anwendungen oder in Nischenbereichen (wie Kunst oder Restaurierung) können Ausnahmen für berufsmäßige Verwender bestehen, sofern gesetzliche Vorgaben und Sicherheitsstandards eingehalten werden.
Alle Angaben ohne Gewähr!
Stand 01/2025
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Becker & Kerschner
Birkigstraße 4
Baden-Württemberg
Keltern, Deutschland, 75210
vertrieb@beke.de
https://www.beke.de
verantwortliche Person:
Bernd Beinhardt
Birkigstraße 4
Baden-Württemberg
Keltern, Deutschland, 75210
vertrieb@beke.de
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